Entscheidung
| Datum: | 29.09.2015 | 
| Aktenzeichen: | 6 Sa 177/15 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 134, 612 a BGB | 
Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch eine Kündigung ist indiziert, wenn diese in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Androhung der Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich über die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erfolgt.
