Entscheidung
| Datum: | 17.09.2015 | 
| Aktenzeichen: | 5 Ta 95/15 | 
| Rechtsvorschriften: | § 11 Abs. 2, 5 RVG | 
Beschwerde des Hauptbevollmächtigten gegen eine Vergütungsfestsetzung aufgrund Antrages eines Unterbevollmächtigten mit der Begründung, die Anwälte hätten eine Vergütungsvereinbarung getroffen.
 
