Entscheidung
| Datum: | 17.09.2015 | 
| Aktenzeichen: | 5 Ta 100/15 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 23 Abs. 3 S. 2 RVG, 99 IV, 100 BetrVG | 
Der Arbeitgeber hat aufgrund einer einheitlichen Personalmaßnahme vier Leiharbeitnehmer für weniger als drei Monate eingestellt. Der Hilfswert wurde auf 1/3 reduziert.
