Entscheidung
| Datum: | 11.08.2015 | 
| Aktenzeichen: | 6 TaBV 20/15 | 
| Rechtsvorschriften: | § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG | 
Ein mitbestimmtes Aufstellen von Urlaubssperren liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor der Beantragung von Urlaub mitteilt, in welchen Kalenderwochen eine Urlaubsbewilligung schwierig ist.
