Entscheidung
Datum: | 23.04.2015 |
Aktenzeichen: | 4 Ta 39/15 |
Rechtsvorschriften: | § 2 ArbGG |
Verneinung der Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG für eine Schadensersatzklage gegen frühere Prozessbevollmächtigte in einem Arbeitsrechtsstreit.
Datum: | 23.04.2015 |
Aktenzeichen: | 4 Ta 39/15 |
Rechtsvorschriften: | § 2 ArbGG |
Verneinung der Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG für eine Schadensersatzklage gegen frühere Prozessbevollmächtigte in einem Arbeitsrechtsstreit.