Entscheidung
| Datum: | 15.01.2015 |
| Aktenzeichen: | 5 Sa 460/13 |
| Rechtsvorschriften: | § 1 MTV für das Versicherungsvermittlungsgewerbe |
Die Vorschriften des Anwendungsbereiches eines Tarifvertrages haben sowohl eine schuldrechtliche als auch normative Regelungskomponente. Die zur Anwendung kommenden Auslegungsregeln sind abhängig von den Streitparteien und dem Streitgegenstand.
Rechtsmittel zugelassen.
BAG: Revision eingelegt am 10.04.2015 - Az. 4 AZR 203/15
