Entscheidung
| Datum: | 04.09.2013 | 
| Aktenzeichen: | 7 Sa 511/12 | 
| Rechtsvorschriften: | Art. 80 Absatz 4 BayPVG; § 626 BGB; § 1 KSchG | 
Kündigung einer in einer Schule des Freistaats Bayern beschäftigten Arbeitnehmerin durch den Kanzler der Universität, der die Schule zugeordnet ist.
Frage, welcher Personalrat anzuhören ist.
 
