Entscheidung
Datum: | 23.10.2014 |
Aktenzeichen: | 5 Sa 338/13 |
Rechtsvorschriften: | § 4 a EFZG |
Unbegründeter Zahlungsantrag auf Jahressonderzahlung. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei freiwilligen Zahlungen Zeiten wegen Arbeitsunfähigkeit anspruchsmindernd zu berücksichtigen.