Entscheidung
| Datum: | 24.01.2013 | 
| Aktenzeichen: | 6 Sa 331/12 | 
| Rechtsvorschriften: | § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB | 
Anspruch auf Jahresgratifikation und Urlaubsgeld. Bezeichnung als "freiwillige Leistung", die "je nach Geschäftsentwicklung ganz oder teilweise entfallen kann". Unwirksamkeit der Kürzungsregelung nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB wegen fehlender Transparenz.
Rechtsmittel ist zugelassen.
BAG: Az.: 9 AZR 643/13
