Entscheidung
Datum: | 14.11.2012 |
Aktenzeichen: | 2 Sa 127/12 |
Rechtsvorschriften: | §§ 293 ff., 297, 615 BGB; §§ 1, 11 KSchG |
Die Nichtannahme des Angebots eines Prozessarbeitsverhältnisses für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits stellt nur dann ein Indiz für den fehlenden Leistungswillen des Arbeitnehmers i. S. v. § 297 BGB dar, wenn das Angebot aus Sicht des Arbeitnehmers auf die Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen gerichtet ist.