Entscheidung
| Datum: | 08.03.2013 | 
| Aktenzeichen: | 1 Sa 379/12 | 
| Rechtsvorschriften: | § 10 Abs. 4 AÜG; § 307 BGB | 
- Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien Ausschlussfristen für die „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ werden davon auch solche Ansprüche erfasst, die vor der Wirksamkeit der Vereinbarung entstanden und fällig geworden sind.
 
- In diesem Fall beginnt die Ausschlussfrist frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem die Vereinbarung über die Ausschlussfrist wirksam geworden ist.
BAG: Az.: 5 AZR 454/13 - Revision zurückgewiesen
