Entscheidung
Datum: | 07.10.2014 |
Aktenzeichen: | 2 Ta 118/14 |
Rechtsvorschriften: | §§ 104 ZPO, 64 Abs. 7, 62 Abs. 1 ArbGG |
Die Kostenfestsetzung aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landesarbeitsgerichts ist zulässig, wenn die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht ausgeschlossen ist.