Entscheidung
| Datum: | 16.05.2013 | 
| Aktenzeichen: | 1 TaBV 49/12 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG | 
Für die Erforderlichkeit eines Betriebsratsseminars "Erfolgreich verhandeln" sind auch die Vorerfahrung/Vorkenntnisse und die vorhandenen persönlichen Anlagen des zu schulenden Betriebsratsmitglieds zu prüfen.
