Entscheidung
Datum: | 16.05.2013 |
Aktenzeichen: | 1 TaBV 49/12 |
Rechtsvorschriften: | §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG |
Für die Erforderlichkeit eines Betriebsratsseminars "Erfolgreich verhandeln" sind auch die Vorerfahrung/Vorkenntnisse und die vorhandenen persönlichen Anlagen des zu schulenden Betriebsratsmitglieds zu prüfen.