Entscheidung
| Datum: | 08.04.2014 | 
| Aktenzeichen: | 4 Ta 173/13 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 63, 68 GKG | 
Keine Festsetzung eines überschießenden Vergleichswertes, wenn die Parteien im Vergleich zur Beilegung eines Kündigungsrechtsstreits die Verpflichtung des Klägers aufnehmen, den Widerspruch gegen den Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes wieder zurückzunehmen.
