Entscheidung
| Datum: | 06.12.2013 | 
| Aktenzeichen: | 3 Sa 758/12 | 
| Rechtsvorschriften: | § 626 Abs. 1 BGB | 
Es kann ein wichtiger Grund i. S. von § 626 Abs. 1 BGB sein, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt.
