Entscheidung
Datum: | 16.10.2013 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 288/13 |
Rechtsvorschriften: | §§ 9, 10 AÜG; 305, 307 BGB |
Eine umfassende Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich zur Gesamtbereinigung eines streitigen Arbeitsverhältnisses erfasst auch etwaige "Equal-Pay-Ansprüche" des Arbeitnehmers.
Diesbezüglich findet keine Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB statt, wenn der den Bestandsstreit der Parteien beendende Vergleich unter Mitwirkung des Gerichts zustande gekommen ist.
BAG, Az.: 5 AZR 137/14 - Revision zurückgewiesen