Entscheidung
Datum: | ArbG Weiden vom 20.06.2012 |
Aktenzeichen: | 2 Ca 90/12 |
Rechtsvorschriften: | §§ 297, 615 Satz 1 und 3 BGB, §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, 21 TzBfG |
Zur Frage, wer das Risiko fehlender Beschäftigungsmöglichkeit während der Auslauffrist nach Eintritt einer auflösenden Bedingung trägt (Fortführung von Arbeitsgericht Weiden, Urteil vom 17.04.2012 - 5 Ca 1329/11).