Entscheidung
| Datum: | 26.04.2011 | 
| Aktenzeichen: | 7 Ta 183/10 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 114, 139 ZPO | 
Ist eine Klage unschlüssig und soll deshalb ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Prozessvertreters zurückgewiesen werden, ist der Partei zunächst gemäß § 139 ZPO ein entsprechender Hinweis zu erteilen.
