Entscheidung
| Datum: | 29.03.2011 | 
| Aktenzeichen: | 7(4) Sa 702/07 | 
| Rechtsvorschriften: | § 204 Absatz 1 Nr. 6 BGB | 
Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn für den nachfolgenden Prozess gegen den Streitverkündeten ein anderer Rechtsweg eröffnet ist.
| Datum: | 29.03.2011 | 
| Aktenzeichen: | 7(4) Sa 702/07 | 
| Rechtsvorschriften: | § 204 Absatz 1 Nr. 6 BGB | 
Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn für den nachfolgenden Prozess gegen den Streitverkündeten ein anderer Rechtsweg eröffnet ist.