Entscheidung
| Datum: | 15.07.2008 | 
| Aktenzeichen: | 2 Sa 692/07 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 315 BGB; 286 ZPO | 
- Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde gesundheitliche Gründe bei der Entscheidung über die Begründung eines Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell nur dann anerkennt, wenn eine Behinderung im Sinn des § 2 SGB IX vorliegt.
 
 
- Die Empfehlung eines Arztes ist als gutachterliche Stellungnahme nicht verwertbar, wenn sie den zu beurteilenden Lebenssachverhalt nicht voll erfasst.
BAG 18.11.2008, 9 AZN 836/908 - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
