Entscheidung
| Datum: | 27.03.2008 | 
| Aktenzeichen: | 2 Sa 394/07 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 12, 6 MTV für Arbeitnehmer des bayer. Bäckerhandwerks | 
- Bei Führung eines Arbeitszeitkontos hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch auf Abrechnung nach Ablauf des Ausgleichszeitraums.
 
 
- Nach Ablauf des Ausgleichszeitraums läuft eine auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Ausschlussfrist für den Anspruch auf Abrechnung. Ist dieser Anspruch verfristet, kann auch die Vergütung nicht mehr verlangt werden.
