Entscheidung
Datum: | 22.02.2008 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 333/07 |
Rechtsvorschriften: | §§ 305, 307 Abs. 1 Satz 1, 310 Abs. 4 Satz 1 BGB; § 2 KSchG |
Eine vorformulierte Vorbehaltsklausel, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, von ihm vorgegebene Arbeitsbedingungen einseitig abändern zu können, ist als unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 BGB anzusehen.
BAG 11.02.2009 - 10 AZR 222/08 -
Revision zurückgewiesen