Entscheidung
Datum: | 25.06.2004 |
Aktenzeichen: | 9 (8) Sa 23/03 |
Rechtsvorschriften: | § 611 Abs. 1 BGB |
Einem technischen Ausbilder in einem Berufsbildungswerk steht bei enger räumlich-organisatorischer Verknüpfung mit einem Heim im Sinne der Ziffer 1 Satz 1 der Anmerkungen zu EGP 24a der AVR des Diakonischen Werkes eine Zulage gemäß Ziffer 1 Satz 2 dieser Anmerkungen zu.
Rechtsmittel ist zugelassen.