Entscheidung
| Datum: | 28.08.2003 |
| Aktenzeichen: | 8 Sa 142/03 |
| Rechtsvorschriften: | §§ 123, 611 BGB |
Keine Rückforderung bereits verdienten Entgelts; auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer Leistungen erbringt, für die ihm die Qualifikation fehlt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er die vertraglich geschuldete Leistung rein tatsächlich voll erbracht hat.
