Entscheidung
| Datum: | 28.08.2003 | 
| Aktenzeichen: | 8 Sa 142/03 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 123, 611 BGB | 
Keine Rückforderung bereits verdienten Entgelts; auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer Leistungen erbringt, für die ihm die Qualifikation fehlt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er die vertraglich geschuldete Leistung rein tatsächlich voll erbracht hat.
