Entscheidung
| Datum: | 21.08.2001 | 
| Aktenzeichen: | 6 TaBV 8/01 | 
| Rechtsvorschriften: | § 87 BetrVG 1972 | 
Die Einführung von Namensschildern an der Dienstkleidung der Mitarbeiter im Fahrdienst eines öffentlichen Verkehrsbetriebs unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
