Entscheidung
| Datum: | 20.08.2002 | 
| Aktenzeichen: | 6 Ta 63/02 | 
| Rechtsvorschriften: | § 5 Abs. 1 ArbGG | 
Die Übernahme einer Service-Station für Schuhmacher- und Schlüsseldienstleistungen im Lebensmittelmarkt kann selbst dann als "arbeitnehmerähnlich" im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG anzusehen sein, wenn der Betreiber die Preise seiner Dienstleistungen und Verkaufsprodukte selbst bestimmen kann.
