Entscheidung
| Datum: | 30.09.2004 | 
| Aktenzeichen: | 6 Ta 27/04 | 
| Rechtsvorschriften: | § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG | 
Der Wert von Hilfsanträgen ist in der Regel zusätzlich zum Wert der Hauptanträge bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren zu berücksichtigen. § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG findet hierbei keine Anwendung.
