Entscheidung
| Datum: | 22.01.2002 | 
| Aktenzeichen: | 6 Sa 193/01 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 5, 7, 12 EntgeltFG | 
Durch Tarifvertrag kann wirksam bestimmt werden, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen hat.
