Entscheidung
| Datum: | ArbG Weiden vom 23.03.2004 | 
| Aktenzeichen: | 6 Ca 283/03 A | 
| Rechtsvorschriften: | § 240 ZPO, §§ 86, 55 InsO | 
- Das Kündigungsschutzverfahren stellt ein Verfahren dar, das die Insolvenzmasse betrifft und demzufolge bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen wird. 
 
- Das Kündigungsschutzverfahren stellt keine Streitigkeit dar, die gemäß § 86 InsO aufgenommen werden kann. Es liegt insbesondere keine Masseverbindlichkeit vor.
    
