Entscheidung
| Datum: | 15.04.2004 | 
| Aktenzeichen: | 5 Sa 667/03 | 
| Rechtsvorschriften: | § 1 Abs. 1, 2 KSchG, §§ 9 Abs. 1, 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG | 
Dauerhafte Unmöglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetages i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG als personenbedingter Kündigungsgrund für einen ausschließlich an Sonntagen beschäftigten Zeitungszusteller.
Rechtsmittel ist zugelassen.
