Entscheidung
| Datum: | 10.01.2006 | 
| Aktenzeichen: | 7 Sa 226/05 | 
| Rechtsvorschriften: | 
Ein "Wegfall" des Arbeitsplatzes" i.S.d. § 1 Abs. 1 TV UmBw mit der Folge eines höheren Aufstockungsbetrages gemäß § 10 TV UmBw ist nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitsplatz bei einem Arbeitnehmer mit Altersteilzeitvertrag im Blockmodell während der Arbeitsphase entfällt. Ein späterer Wegfall genügt nicht.
Rechtsmittel ist zugelassen.
