Entscheidung
| Datum: | 26.07.2006 | 
| Aktenzeichen: | 4(9) Sa 927/05 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 1, 4, 7 KSchG | 
Auch die von einem Rechtsanwalt eingereichte Kündigungsschutzklage muss noch keinen ausformulierten Klageantrag enthalten, um die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu wahren.
Rechtsmittel ist zugelassen.
