Entscheidung
| Datum: | 17.10.2006 | 
| Aktenzeichen: | 2 TaBV 45/05 | 
| Rechtsvorschriften: | § 78 a BetrVG | 
Ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht, ist unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Dabei kann ein tarifvertraglicher Anspruch auf befristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein.
