Entscheidung

Datum: 30.10.2025
Aktenzeichen: 3 SLa 229/25
Rechtsvorschriften: AVO 1990: § 6, MTV für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den bayerischen Betrieben des Großund Außenhandels: §§ 16 und 18 BGB: §§ 133, 157

Erneute Entscheidung über die Frage, ob die übertarifliche Zulage neben dem Tarifgehalt für das ruhegeldfähige Einkommen i. S. d. § 6 AVO 1990 zu berücksichtigten ist. Erstmals auch Entscheidung über die Anwendung der tariflichen Ausschlussfristenklausel auf Betriebsrentenansprüche; dies wurde verneint.

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