Entscheidung

Datum: 05.08.2025
Aktenzeichen: 7 Sa 604/22
Rechtsvorschriften:

Das Arbeitsverhältnis der Parteien hat nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden MTV der Deutschen Post AG geendet, da der Kläger eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhält. Nach dem einschlägigen Tarifvertrag ist bei dieser Sachlage ein Zeitwertkonto auszuzahlen. Gegen diese Auszahlung in Geld hat sich der Kläger ohne Erfolg gewehrt. Für sein Verlangen auf Rückstellung der Auszahlung gibt es keine Rechtsgrundlage.

zum Volltext