Entscheidung
| Datum: | 19.12.2023 | 
| Aktenzeichen: | 6 Sa 281/23 | 
| Rechtsvorschriften: | § 611a BGB, §§ 9, 14 TV-Ärzte/VKA | 
Auf die Berufung der Beklagten wurde die Klage auf Überstundenvergütung und -zuschläge abgewiesen, weil der Kläger die Anordnung, Duldung oder Bewilligung behaupteter Überstunden nicht dargestellt hat.
