Entscheidung
| Datum: | 11.07.2023 |
| Aktenzeichen: | 7 Sa 627/22 |
| Rechtsvorschriften: | 13. Landesbezirklicher TV handwerklicher Bereich Bayern vom 27.01.2020 Tätigkeitsbereich Wertstoffhof Entgeltgruppe 3 bzw. 4 |
Erfolglose Klage auf Höhergruppierung, da der Kläger die entsprechenden Eingruppierungsmerkmale (schwierige Tätigkeit in Form einer fachlichen Beratung der Anlieferer über die Entsorgungsmöglichkeiten und/oder Bedienen der technischen Anlagen z. B. der Container aus sicherheitstechnischer Sicht) der höheren Entgeltgruppe nicht erfüllt.
