Entscheidung
| Datum: | 18.09.2023 |
| Aktenzeichen: | 3 Ta 147/23 |
| Rechtsvorschriften: | GKG: § 48 Abs. 1 ZPO: § 3 |
Der Streitwert einer Klage nach § 8 TzBfG auf Abgabe einer Zustimmungserklärung zu der gewünschten Festlegung der Lage der Arbeitszeit ist mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen bewertet.
