Entscheidung
| Datum: | 13.03.2013 | 
| Aktenzeichen: | 10 Sa 801/12 | 
| Rechtsvorschriften: | § 6 I 1 b cc TV-L | 
Ein Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts, der lediglich in den Räumlichkeiten einer Straßenmeisterei untergebracht ist, fällt nicht unter die Regelung der verkürzten Arbeitszeit für Beschäftigte in Straßenmeistereien.
