Entscheidung
| Datum: | 20.05.2022 | 
| Aktenzeichen: | 5 TaBVGa 2/22 | 
| Rechtsvorschriften: | BetrVG § 80, BetrVG § 29 | 
Der örtliche Betriebsrat fordert (i.E. erfolgreich) Auskunft über Arbeitszeiten von Aussendienstmitarbeitern, für die nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung Vertrauensarbeitszeit gelten soll. Gleichzeitig zur Anforderung an die Ladung des Betriebsrats zu einer Sitzung: Es genügt ein Schreiben der Assistentin des BR im Auftrag des BR-Vorsitzenden.
