Entscheidung
| Datum: | 14.10.2021 | 
| Aktenzeichen: | 3 Sa 83/21 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 242, 626 Abs. 1 und 2 BGB | 
Auf eine außerordentliche Kündigung wegen Medikamentenmissbrauchs sind die Grundsätze einer außerordentlichen Kündigung wegen krankheitsbedingter Beeinträchtigung infolge Alkoholismus anzuwenden.
