Entscheidung
| Datum: | 28.01.2021 | 
| Aktenzeichen: | 3 TaBV 55/20 | 
| Rechtsvorschriften: | BetrVG: § 14 Abs. 3, 4, und 5, 126 Nr. 3; WO: § 27 Abs.1 und 2 | 
Es liegt kein Wahlvorschlag einer Gewerkschaft i. S. d. § 14 Abs. 5 BetrVG vor, wenn die Unterzeichner eines Wahlvorschlags von einem Beauftragten unterbevollmächtigt wurden, einen Wahlvorschlag für die Gewerkschaft zu unterzeichnen und beim Wahlvorstand einzureichen.
