Entscheidung
| Datum: | 29.05.2020 | 
| Aktenzeichen: | 3 TaBV 127/19 | 
| Rechtsvorschriften: | BetrVG: §99; SGB VI: § 41 S. 3 | 
Bei dem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts eines Arbeitsverhältnisses, das wegen Erreichens einer tarifvertraglichen Regelaltersgrenze enden würde, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zu.
