Entscheidung
| Datum: | 16.01.2019 | 
| Aktenzeichen: | 8 Sa 348/18 | 
| Rechtsvorschriften: | § 15 des Manteltarifvertrages für die privaten und öffentlichen Banken, § 7 BUrlG | 
Erfolglose Berufung des beklagten Verbandes: die Klage auf Urlaubsabgeltung scheitert nicht an einem Erlöschen des Urlaubsanspruchs wegen Befristung auf das Kalenderjahr vor rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses; § 15 MTV Banken sieht keine Befristung des Urlaubsanspruchs vor.
