Entscheidung
| Datum: | 22.12.2017 | 
| Aktenzeichen: | 9 TaBV 93/17 | 
| Rechtsvorschriften: | § 47 BetrVG | 
Die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats, in den auch oder ausschließlich Betriebsräte aus Gemeinschaftsbetrieben entsandt werden, die zum Unternehmen, bei dem der Gesamtbetriebsrat gebildet wid, in keinem Arbeitsverhältnis stehen, ist zulässig.
