Entscheidung
Datum: | 25.01.2018 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 653/17 |
Rechtsvorschriften: | Manteltarifvertrag für die Nährmittelindustrie und Fettschmelzen zwischen dem Arbeitgeberverband der Bayerischen Ernährungswirtschaft e.V. und der Gewerkschaft NGG vom 03.06.2005: §§ 3, 4, 5 |
Nachtarbeit i.S.v. § 4 Ziff. 2 MTV Nährmittelindustrie v. 03.06.2005 liegt vor, wenn Arbeit außerhalb eines rechtzeitig und wirksam aufgestellten Schichtplanes oder außerhalb des in der Betriebspraxis üblichen Schichtplanzeitraumes geleistet wird.