Entscheidung
| Datum: | 25.07.2017 | 
| Aktenzeichen: | 9 Sa 929/16, 9 Sa 930/16 | 
| Rechtsvorschriften: | § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV-UmBw, § 46 Nr. 4 Abs. 3 Satz 6 TVöD-BT-V | 
Bei der Prüfung, ob eine den Anspruch auf Zulage auslösende wesentliche Verminderung der Arbeitszeit i. S. d. § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV-UmBw vorliegt, sind auch Zeiten der Entgeltfortzahlung mit einzubeziehen. Dies wurde durch die 4. Änderung des TV-UmBw klargestellt.
- Parallelverfahren: 9 Sa 930/16 -
