Entscheidung
| Datum: | 13.01.2016 |
| Aktenzeichen: | 10 Sa 544/15 |
| Rechtsvorschriften: | §§ 256 ZPO, 611 BGB |
Die Klägerin hat Anspruch auf Zugang zur betrieblichen Altersversorgung nach § 611 BGB. Die Beklagte kann sich dem gegenüber nicht darauf berufen, dass die Versorgungsordnung geringfügig Beschäftigte wie die Klägerin aus der betrieblichen Altersversorgung ausnimmt, weil diese Regelung gegen § 4 Abs. 1 TzBfG verstößt.
