Entscheidung
Datum: | 24.09.2015 |
Aktenzeichen: | 2 Sa 204/15 |
Rechtsvorschriften: | § 77 BetrVG, § 612 a BGB |
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist grundsätzlich nicht anwendbar, wenn der Arbeitgeber Leistungen erbringt, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind. In einem solchen Fall liegt auch kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot (§ 612 a BGB) vor.