Entscheidung
Datum: | 15.03.2012 |
Aktenzeichen: | ArbG München - 8 BV 249/11 |
Rechtsvorschriften: | § 37 BetrVG |
Für die Erforderlichkeit einer Mobbing-Schulung eines Betriebsratsmitglieds bedarf es nicht konkreter aktueller Mobbingfälle im Betrieb. Dies wird dem Präventionscharakter von Maßnahmen in diesem Bereich nicht gerecht.